Allegmeine Geschäftsbedingungen – Explore Foundation gGmbH

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Move-It Camps mit Übernachtung (Move-It ON TOUR), welche durch die Explore Foundation gGmbH veranstaltet werden.

Reise- und Zahlungsbedingungen

Es liegt uns sehr am Herzen, dass die Reise Ihres Kindes mit der EXPLORE Foundation zu einem unvergesslichen und erfolgreichen Erlebnis wird. Wir werden uns dabei zu jeder Zeit verantwortungsvoll um Ihr Kind kümmern. Damit Sie genau wissen, woran Sie mit uns sind, möchten wir Sie nachfolgend über unsere Reisebedingungen informieren. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.

1. Unsere Leistungen

Unsere Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Katalogen, auf unserer Website sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Anmeldungsbestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden werden in die Anmeldungsbestätigung aufgenommen. Besondere Wünsche versuchen wir nach Möglichkeit zu erfüllen, übernehmen hierfür jedoch keine Garantie.

2. Anmeldung und Abschluss des Vertrages/Kundengeldabsicherung

Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Onlinereiseportale oder direkt über uns. Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von uns über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns, der EXPLORE Foundation, zustande. Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung kostenlos zurückzutreten.

Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie den Nachweis über die Insolvenzsicherung
(Sicherungsschein) unseres Kundengeldabsicherers TourVERS, Borsteler Chausee 61, 22453 Hamburg) für alle von Ihnen auf die gebuchte Reise zu leistenden Zahlungen.

3. Zahlungsweise

Nach Erhalt der Anmeldungsbestätigung leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises. Der Restbetrag ist nach Aushändigung der Reiseunterlagen, frühestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.

4. Pass,- Visa- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Teilnehmer muss im Besitz gültiger Ausweispapiere sein und ist für die Beachtung von Zoll und Devisenbestimmungen, eventuell erforderliche Impfungen selbst verantwortlich. Wir informieren den Kunden zusammen mit der Anmeldungsbestätigung über die erforderlichen Dokumente. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden.

5. Rücktritt des Kunden, Ersatzperson

Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bis Reisebeginn können Sie eine Ersatzperson benennen, die statt Ihres Kindes an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Reisevorbereitungen berechnen wir folgende Entschädigungen:

15% bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Reisebeginn, jedoch mind. € 150,
30% bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn
50% bei Rücktritt bis 1 Woche vor Reisebeginn
80% bei Rücktritt ab dem 6. Tage vor der Abreise

 

Bei der Berechnung der Pauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bereits berücksichtigt. Dem Teilnehmer bleibt überlassen nachzuweisen, dass im konkreten Rücktrittsfall keine oder geringere Kosten als die o. a. Pauschalen entstanden sind.

Bei Kündigungen nach Reisebeginn oder bei Nichterscheinen sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir werden uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart haben und durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben können.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Informationsmaterial bzw. Hinweise hierzu erhalten Sie mit der Anmeldungsbestätigung.

6. Rücktritt, Kündigung durch EXPLORE Foundation

Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ansprüche auf Rückerstattung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Eventuelle Mehrkosten, z. B. für neue Flugbuchungen, gehen zu Lasten des Kunden. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl EXPLORE als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. EXPLORE wird in diesem Fall den Reisepreis abzüglich der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen erstatten.

7. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens
Wenn bei unseren Reisen oder auch Transferangeboten die Mindestteilnehmerzahl von (je nach Reise) zwischen 10-50 Teilnehmern nicht erreicht wird, so können wir bis zu 6 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise eine Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem dem Teilnehmer die Erklärung spätestens zugegangen sein muss, angegeben haben. Außerdem sind wir sind zur Information des Teilnehmers verpflichtet, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich scheint, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen

8. Haftung

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern wir bzw. die von uns mit der Leistungserbringung vor Ort beauftragte Organisation den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben von der Beschränkung unberührt. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernehmen wir in der Regel keine Haftung. Ausnahme: Sie wurden uns ausdrücklich zur Verwahrung gegeben.

9. Gewährleistung/Streitschlichtung

Die EXPLORE Foundation verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Erfüllen wir unsere Leistungen nicht vertragsgemäß, können Sie Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beanstandungen und Abhilfeverlangen bitten wir sofort an das vor Ort anwesende Personal von EXPLORE Foundation oder an unser Büro in Hamburg zu richten. Leisten wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so haben Sie das Recht zur Kündigung des Vertrages. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers geboten ist. Sie können unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Teilnehmer bzw. sein Erziehungsberechtigter kann uns an unserem Sitz verklagen. Für Klagen der EXPLORE Foundation gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgeblich. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die EXPLORE Foundation nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.

10. Verjährung

Etwaige Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Explore – auf einem dauerhaften Datenträger – geltend zu machen. Ihre Ansprüche verjähren gemäß BGB nach zwei Jahren. Verjährungsbeginn ist der Tag nach Beendigung der Reise.

11. Datenschutz

Ihre Privatsphäre als Kunde ist uns wichtig. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns als Reiseveranstalter zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. EXPLORE Foundation hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Sie stimmen mit der Angabe der persönlichen Daten und der Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen der Verwendung seiner Daten in diesem Sinne zu. Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben. Sie haben die Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an uns.

12. Veranstalterin

EXPLORE Foundation gemeinnützige GmbH
Ballindamm 27
20095 Hamburg

Handelsregister: HRB 137857

Tel: 040 226 344 120
E-Mail: hallo@explorefoundation.de
Geschäftsführerin: Kerstin Weitenhagen

Stand: Juni 2022

Ergänzend zu den AGB sind wir gesetzlich verpflichtet Sie vor Abschluss einer Buchung durch das folgende Formblatt über Ihre Rechte bei der Buchung einer Pauschalreise gesondert zu informieren.

Formblatt

zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Organisation Explore Foundation gGmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die EXPLORE Foundation gemeinnützige GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Die EXPLORE Foundation gGmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der tourVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (tourVERS GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, +49-40-244288-0, service@tourvers.de) oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der EXPLORE Foundation gemeinnützige GmbH verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de